• Mai 13, 2021

Viele Menschen träumen von einem eigenen Haus, die Realisierung ist jedoch nicht immer möglich. Einige von ihnen haben das Glück, überraschend eine Immobilie zu erben. Die Freude darüber ist groß, allerdings geht eine Erbschaft oft mit verschiedenen Schwierigkeiten einher. Die Sachlage ist teilweise nicht einfach: Insbesondere, wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, besteht häufig Uneinigkeit, wie es mit dem Haus weitergehen soll. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich in jedem Fall fachgerecht beraten lassen.

Geerbtes Haus: die ersten Schritte

Ob es sich um eine geerbte Immobilie oder eine andere Hinterlassenschaft handelt, zunächst müssen sich die Erben um die benötigten Papiere kümmern. Die Ausstellung eines Erbscheins ist nötig, mit ihm können Sie Ihre Rechtsnachfolge nachweisen. Hierzu ist ein Antrag beim zuständigen Nachlassgericht zu stellen. Möchten Sie das Haus behalten, ist die Berichtigung des Grundbuchs unter Vorlage des Erbscheins erforderlich. Ersetzt werden kann dieser, sollte Ihnen ein notarielles Testament vorliegen. Es empfiehlt sich, die Umschreibung binnen zwei Jahrennach dem Ableben des Erblassers vornehmen zu lassen. Erfolgt sie zu einem späteren Zeitpunkt, fallen Grundbuchgebühren an. Haben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie geerbt, wird jeder einzelne im Grundbuch eingetragen.

Altes Haus geerbt – was nun?

Treten Sie die Erbschaft eines Hauses an, haben Sie drei Alternativen:

  • Selbstnutzung
  • Vermietung
  • Verkauf

Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, können Sie nicht allein über die geerbte Immobilie verfügen. Bestenfalls setzen sich alle Beteiligten zusammen und besprechen ausführlich die verschiedenen Möglichkeiten. Eine Einigung sollte baldmöglichst erfolgen, denn ein Haus verfällt schnell, wenn es nicht gepflegt und unterhalten wird.

Geerbt – Selbstnutzung

Experten raten meist zu einem Verkauf des geerbten Hauses, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Grund dafür ist, dass – um eventuelle spätere Streitigkeiten zu vermeiden – die Miterben ausbezahlt werden sollten. Rechtssicherheit erhalten Sie, indem ein notariell beglaubigter Auflösungsvertrag geschlossen wird. In vielen Fällen schaffen es die einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft nicht, sich auf einen angemessenen Auszahlungsbetrag zu einigen. Mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters für die Wertbestimmung des Hauses kann dieses Problem gelöst werden. All dies zieht Kosten nach sich, die neben der auszuzahlenden Summe vom zukünftigen Alleinbesitzer aufgebracht werden müssen. Verkaufen Sie die Immobilie an einen Dritten, profitieren Sie vom Erlös.

Geerbt Vermietung

Die Entscheidung für das Vermieten des geerbten Hauses kann sowohl für einen Übergangs- als auch längeren Zeitraum getroffen werden. Ob Sie allein oder als Erbengemeinschaft die Vermietung dem Verkauf vorziehen, diese Option sollte gut überlegt sein. Sie zieht zahlreiche Verpflichtungen nach sich, darunter regelmäßige Investitionen zur Instandhaltung des Objektes. Darüber hinaus sind ggfs. Mieter zu finden, etwaige Probleme mit diesen zu bewältigen und Betriebskostenabrechnungen zu erstellen.

Grundsätzlich wird mehreren Beteiligten an einer Erbschaft empfohlen, eine rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen. Der Vorteil ist, dass diese geschäftsfähig ist und als juristische Person Verträge abschließen kann. Die Form des Gesamthandseigentums bleibt unverändert. Das bedeutet, die Verwaltung des Nachlasses obliegt weiterhin gemeinsam allen Mitgliedern der GbR. Damit steht einer Vermietung durch die Erbengemeinschaft nichts mehr im Wege. Die Verteilung der Mieteinnahmen entspricht in der Regel den jeweiligen Erbanteilen.

Verkauf

Mit der Entscheidung zum Verkaufen des Hauses wählen Sie die wohl unkomplizierteste Variante. Sie sorgt zudem für einen schnellen Abschluss des Erbvoranges. Infolge dessen wird das Konfliktpotential in einer Erbengemeinschaft geringgehalten. Je rascher der Verkauf erfolgt, desto vorteilhafter ist es für die Immobilie. Denn durch einen langen Leerstand verliert ein Gebäude grundsätzlich an Wert. Entscheidet sich einer der Erben, die Veräußerung der Immobilie in die Hand zu nehmen, sollten ihm die Miterben eine Vollmacht erteilen. Eine weitere Möglichkeit ist, einen Makler zum Verkaufen der Immobilie zu bevollmächtigten. Wichtig ist, zuvor den realistischen Wert des Hauses zu ermitteln. Ein Blick in den Preisspiegel vor Ort kann ebenso weiterhelfen wie die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Sachverständigen.

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